Stadträtin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau, stellv. Fraktionsvorsitzende
Mit Ausnahme interner Vermerke zur Wahlwerbung gab es bisher in Walldorf keine formelle Regelung, die das Plakatieren im Stadtgebiet klar festlegt. Dem hat der Gemeinderat am 12. März abgeholfen.
Aus einer Plakatierungssatzung machen wir zwei, das war unser Vorschlag und richtig so. Wir stimmen sowohl der allgemeinen Plakatierungssatzung sowie der speziellen, die nur zu Wahlen greift, zu. Frau Müller, Ihnen gilt unser Dank für die übersichtliche Synthese und die Aufnahme aller unserer Vorschläge und die Berücksichtigung unserer Einwendungen.
Gerade in Zeiten von Wahlen gibt es immer wieder negative Äußerungen aus der Bevölkerung, die ein Zupflastern der Städte und Gemeinden bemängeln. Daher gibt es auch viele Verwaltungen, die ihren Räten vorschlagen pro Partei oder Wählervereinigung nur eine sehr überschaubare Menge an Plakaten zuzulassen – ich kenne Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis, wo die Anzahl auf 10 oder 20 reduziert ist.